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CHEMIETOILETTEN |
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Die Lösung für alle, die auf Fäkalientanks und Borddurchlässe verzichten wollen.
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Nachrüstpflicht von Fäkalientanks auf der Ostsee
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Der Bundesverband für Wassersportwirtschaft gibt diesbezüglich an seine Mitglieder folgende Informationen heraus: "Im Dezember 2004 hat der Bundesrat die 2. Verordnung zur Änderung der Anlage IV zum Übereinkommen von 1992 über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseebebietes beschlossen. Danach müssen ab 1.1.2003 sämtliche Sportboote, die die Ostsee befahren, mit Abwasserrückhalteanlagen ausgerüstet sein. Boote und Yachten, die vor diesem Stichtag in Dienst gestellt wurden, müssen ab 1.1.2005 mit Rückhaltesystemen nachgerüstet werden. Von dieser grundsätzlichen Regelung gibt es allerdings eine Reihe von Ausnahmen: "Diese Vorschrift findet keine .... Anwendung für bestimmte Arten von Sportbooten ....., die mit Toiletten ausgestattet sind, wenn die Einrichtung von Abwasserrückhalteanlagen in diesen Sportbooten ... technisch schwierig ist oder die Kosten der Einrichtung im Verhältnis zum Wert des Schiffes hoch sind und diese Sportboote ... vor dem 1. Januar 2003 gebaut wurden. Ein Ausnahmetatbestand nach Satz 1 liegt insbesondere vor, wenn ein solches Schiff weniger als 10,20 m Rumpflänge aufweist oder weniger als 2,80 m breit ist oder wenn ein solches Schiff vor dem 1. Januar 1980 gebaut worden ist."... "
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